Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten

Unmittelbar mit Erhalt eines Anhörungsbogens im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Wir überprüfen, ob z.B. die Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung korrekt und die dabei verwendeten technischen Geräte fehlerfrei gearbeitet haben, ob ein gültiger Eichschein vorliegt, ob ggf. tatsächlich ein Rotlichtverstoß oder nur eine fehlerhafte Messung vorliegt und ob ein angeordnetes Fahrverbot oder Bußgeld rechtens ist. In diesem Zusammenhang fordern wir zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage regelmäßig zunächst die Ermittlungsakte von der Behörde an.

Oft kann man durch anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Einstellung des Verfahrens oder Absehen von einem Fahrverbot erreichen.

Menü